Die CGC-Garantie

Die CGC-Garantie ist vorbehaltlich der unten aufgeführten Bedingungen und Einschränkungen für CGC-zertifizierte Comics, Zeitschriften, Lobbykarten, Konzertplakate, Drucke, Skizzen, Fotografien, Sammelkarten, Videospiele oder Heimvideos (jeweils als „Sammlerstück“ bezeichnet), die in einem CGC-Halter verkapselt sind, wirksam:

Art des Sammlerstücks Was ist garantiert?
Comics, Zeitschriften, Lobbykarten und Konzertplakate (Ausnahme: Sammlerstücke, die mit dem roten CGC Memorabilia Label von CGC verkapselt sind)
  • Das Sammlerstück wurde von mindestens 2 (zwei) Fachleuten geprüft.
  • Das Sammlerstück ist authentisch (sofern auf dem CGC Label nicht anders aufgeführt).
Drucke, Skizzen und Fotografien
  • Das Sammlerstück wurde von mindestens 2 (zwei) Fachleuten geprüft.
  • Die Echtheit dieser Sammlerstücke wird NICHT garantiert.
Sammelkarten (EINSCHLIESSLICH von der Certified Sports Guaranty („CSG“) verkapselter Sportkarten)
  • Das Sammlerstück wurde von mindestens 2 (zwei) Fachleuten geprüft.
  • Das Sammlerstück ist authentisch (sofern auf dem CGC Label nicht anders aufgeführt).
  • Das Sammlerstück wurde nicht überbewertet (d. h., es wurde nicht höher bewertet, als dies nach den Bewertungsstandards von CGC gerechtfertigt ist) (Ausnahme: Für Sammelkarten, die mit dem grünen Qualified Grade Label von CGC verkapselt sind, wird KEINE Bewertung garantiert).
  • Die Echtheit von zusätzlichen Merkmalen („Zusätzliche Merkmale“, wie untenstehend definiert) wird NICHT garantiert.
  • Die Echtheit von „pack-pulled“ oder vom Hersteller zertifizierten Autogrammen wird NICHT garantiert.
  • Die Bewertung von Autogrammen wird NICHT garantiert.
  • Hinweis: Sammlerstücke, die von CGC im Rahmen des Programms „Zertifiziert Authentisch“ authentifiziert wurden und in einem halbstarren Kartenhalter mit einem manipulationssicheren selbstklebenden CGC-Label mit der Bezeichnung „CERTIFIED AUTHENTIC“ aufbewahrt werden, unterliegen den besonderen Einschränkungen, die unten unter „‚Zertifiziert Authentische Sammlerstücke“ beschrieben sind.
Videospiele
  • Das Sammlerstück wurde von mindestens 2 (zwei) Fachleuten geprüft.
  • Das Sammlerstück ist authentisch (sofern auf dem CGC Label nicht anders aufgeführt).
Heimvideos
  • Das Sammlerstück wurde von mindestens 2 (zwei) Fachleuten geprüft.
  • Das Sammlerstück ist authentisch (sofern auf dem CGC Label nicht anders aufgeführt).

Wenn ein Sammlerstück signiert ist, dann werden die folgenden zusätzlichen Garantien wirksam:

Art der Signatur/des Autogramms Was ist garantiert?
CGC Signature Series (CGC Yellow Label) (bezeugte Autogramme)
  • Die bezeichnete(n) bezeugte(n) Signatur(en) auf dem Sammlerstück ist/sind authentisch.
  • Die Bewertung von Autogrammen wird NICHT garantiert.
CGC Qualified Grade (CGC Green Label) (nicht bezeugte, nicht authentifizierte Autogramme)
  • Die Echtheit nicht bezeugter Signatur(en) auf dem Sammlerstück wird NICHT garantiert.
  • Die Bewertung von Autogrammen wird NICHT garantiert.
CGC Signature Series Qualified Grade (CGC Yellow/Green Label) (Sammlerstücke mit bezeugten und nicht bezeugten, nicht authentifizierten Autogrammen)
  • Die bezeichnete(n) bezeugte(n) Signatur(en) auf dem Sammlerstück ist/sind authentisch.
  • Die Echtheit nicht bezeugter Signatur(en) auf dem Sammlerstück wird NICHT garantiert.
  • Die Bewertung von Autogrammen wird NICHT garantiert.
JSA Authentic Autograph (CGC- und JSA-Co-Branding-Label) (nicht bezeugte, authentifizierte Autogramme)
  • Die von JSA authentifizierte(n) Signatur(en) wurde(n) von mindestens einem (1) Fachmann gemäß den von JSA veröffentlichten Authentifizierungsverfahren und -prozessen authentifiziert.
  • Die Echtheit nicht bezeugter Signatur(en) wird NICHT garantiert.
  • Wenn das Sammlerstück auch bezeugte Signatur(en) aufweist, ist/sind die bezeichnete(n) bezeugte(n) Signatur(en) auf dem Sammlerstück authentisch.
  • Die Bewertung von Autogrammen wird NICHT garantiert.
  • Hinweis: Diese Garantie gilt NICHT für Sammlerstücke mit einem JSA-Aufkleber, die nicht von CGC verkapselt sind.

Darüber hinaus wird garantiert, dass CGC-Labels mit der Bezeichnung „authentisch handsigniert“ ein echtes Autogramm der Person aufweisen, die auf dem CGC-Label angegeben ist.

Im Rahmen dieser Garantie umfasst der Begriff „CGC“ alle unten aufgeführten Garantiegeber.

BITTE BEACHTEN: DIES IST EINE NACH UMFANG UND ZEIT BESCHRÄNKTE GARANTIE. Jeder Anspruch aus dieser Garantie MUSS spätestens innerhalb von zehn (10) Jahren ab dem Datum der Bewertung bei CGC eingereicht werden. Durch die Geltendmachung eines Anspruchs im Rahmen dieser Garantie stimmt der Eigentümer (wie unten definiert) zu, an alle unten aufgeführten Bedingungen, Einschränkungen und AUSSCHLIESSLICHEN Rechtsbehelfe gebunden zu sein, und verzichtet auf sein Recht auf alle anderen Rechtsbehelfe, einschließlich, aber nicht beschränkt auf sämtliche im Wege von Gerichts- oder Schiedsverfahren geltend gemachten Ansprüche.

Wo kann ich einen Garantieanspruch geltend machen?

Wohnhaft in: Garantiegeber Kontakt
Festland China (ohne Hongkong, Macao und Taiwan, China) Certified Collectibles Group - International Shanghai Ltd. („CCG Shanghai“) Unit 1101-41, Shanghai Central Plaza
381 Huaihai Middle Rd.
Shanghai, China
200020
(+86) 400 635 8226
[email protected]
CGCcards.cn/guarantee
Hongkong, China Certified Collectibles Group - International Hong Kong, Ltd. („CCG Hong Kong“) Suite 1208-10, 12/F, Tower 1
The Gateway, Harbour City
25 Canton Rd., Tsim Sha Tsui
Kowloon, Hong Kong, China
(+852) 2115 3639
[email protected]
CGCcards.hk/guarantee
Deutschland Siehe * unten Certified Collectibles Group - International GmbH
Elsenheimerstraße 63
80687 München, Deutschland
+49 (0) 89 550 66 780
[email protected]
CGCcards.de/guarantee
Vereinigte Arabische Emirate Certified Collectibles Group Authentication Services (Middle East) Ltd. („CCG Middle East“) N902A, 9th Floor, North Tower
Emirates Financial Towers
Dubai International Finance Centre
Dubai, Vereinigte Arabische Emirate
[email protected]
cgccomics.ae/guarantee
Großbritannien Certified Collectibles Group - International UK Limited („CCG UK“) 69 Southampton Row, 2nd Fl.
Bloomsbury
WC1B 4ET
London, United Kingdom
(+44) (0) 20 3968 3848
[email protected]
CGCcomics.uk/guarantee
IN ALLEN ANDEREN LÄNDERN Certified Guaranty Company, LLC („CGC“) 5501 Communications Pkwy
Lakewood Ranch, FL 34240, USA
(+1) 941 360 3990
[email protected]
CGCcomics.com/guarantee

Sämtliche Ansprüche nach dieser CGC-Garantie sind gegen den jeweiligen Garantiegeber in der jeweils zuständigen Rechtsordnung zu richten.

So reichen Sie einen Anspruch ein: Der Prüfservice-Prozess

Eigentümer eines CGC-zertifizierten Sammlerstücks („Eigentümer“), die der Ansicht sind, dass

  1. das Sammlerstück (außer Drucke, Skizzen oder Fotografien) nicht echt ist (sofern auf dem CGC Label nicht anders aufgeführt);
  2. die bezeichnete bezeugte Signatur auf einem Sammlerstück nicht echt ist; oder
  3. die CGC-zertifizierte Sammelkarte überbewertet ist;

haben das Sammlerstück zur Prüfung im Rahmen des kostenlosen Prüfservice von CGC einzureichen. Es ist nicht erforderlich, CGC-Mitglied zu sein, um ein Sammlerstück zum Prüfservice einzureichen. Es können jedoch Service- und Versandgebühren anfallen.

Zur Einreichung im Rahmen des Prüfservice hat der Eigentümer dem Garantiegeber alle Unterlagen, einschließlich Kaufnachweisen, vorzulegen, auf die sich der Anspruch des Eigentümers stützt. Stellt der Garantiegeber nach seinem alleinigen pflichtgemäßen Ermessen fest, dass der Eigentümer Anspruch auf einen Rechtsbehelf im Rahmen dieser Garantie hat, wird der Garantiegeber einen der unten genannten Rechtsbehelfe anbieten.

Der Garantiegeber ist in allen Fällen verpflichtet, eine faire und angemessene Abhilfemaßnahme vorzuschlagen. Akzeptiert der Inhaber die entsprechende Abhilfemaßnahme nicht, wird das Sammlerstück aus dem CGC-Halter entfernt und dem Eigentümer gemeinsam mit einer Zahlung der ursprünglich für die Bewertung des Sammlerstücks entrichteten Gebühren und der angemessenen Versandkosten, die für die Rücksendung des Sammlerstücks zur Berichtigung entstanden sind, zurückgegeben. Unter keinen Umständen wird (i) ein als nicht echt befundenes Sammlerstück in einem CGC-Halter zurückgegeben, der dessen Echtheit beschreibt oder impliziert, (ii) ein überbewertetes oder falsch beschriebenes Sammlerstück in einem CGC-Halter mit unkorrektem Label zurückgesendet oder (iii) ein als „authentisch handsigniert“ bezeichnetes Label mit einem für unecht befundenen Autogramm zurückgesendet.

Rechtsbehelfe für Sammlerstücke, die nicht echt oder, im Fall von Sammelkarten, überbewertet sind. Stellt der Garantiegeber nach seinem alleinigen pflichtgemäßen Ermessen fest, dass

  1. das Sammlerstück (außer Skizzen, Drucke oder Fotografien) nicht echt ist (sofern auf dem CGC Label nicht anders aufgeführt);
  2. eine bezeichnete bezeugte Signatur auf dem Sammlerstück nicht echt ist; oder
  3. die korrekte Bewertung der CGC-zertifizierten Sammelkarte niedriger ist als die auf dem CGC-Label angegebene;

dann wird der Garantiegeber vorbehaltlich der unten unter „Entschädigungsobergrenzen“ genannten Begrenzungen einen der drei nachstehend beschriebenen Rechtsbehelfe anbieten. Die Wahl des Rechtsbehelfs liegt im alleinigen Ermessen des Garantiegebers und die Rechtsbehelfe unterliegen den nachstehend aufgeführten weiteren Beschränkungen. Der aktuelle faire Marktwert wird ausschließlich vom Garantiegeber bestimmt, wie in den einzelnen Rechtsbehelfen und dem nachstehenden Absatz „Fairer Marktwert“ beschrieben.

  1. Nur für Sammelkarten: Der Garantiegeber (a) sendet die Sammelkarte an den Eigentümer in einem Halter mit einem Label zurück, auf dem die neu festgestellte korrekte (niedrigere) Bewertung angegeben ist, und (b) zahlt dem Eigentümer den niedrigsten der folgenden Beträge: (i) die Differenz zwischen dem vom Eigentümer im Prüfservice-Antrag angegebenen deklarierten Wert der Sammelkarte und dem aktuellen fairen Marktwert der Sammelkarte mit der neu festgestellten korrekten (niedrigeren) Bewertung; (ii) die Differenz zwischen dem aktuellen fairen Marktwert einer korrekt bewerteten Sammelkarte mit der ursprünglichen falschen (höheren) Bewertung und dem aktuellen fairen Marktwert der Sammelkarte mit der neu festgestellten korrekten (niedrigeren) Bewertung; oder (iii) die Differenz zwischen dem Betrag, den der Eigentümer in einer Transaktion zu marktüblichen Bedingungen tatsächlich für die Sammelkarte gezahlt hat, und dem aktuellen fairen Marktwert der Sammelkarte mit der neu festgestellten korrekten (niedrigeren) Bewertung.
  2. Der Garantiegeber kann das Sammlerstück vom Eigentümer kaufen. Der Garantiegeber zahlt den niedrigeren der folgenden Beträge:
    1. den vom Eigentümer auf dem Einreichungsformular für das Prüfservice angegebenen deklarierten Wert des Sammlerstücks;
    2. den fairen Marktwert eines korrekt bewerteten, echten Sammlerstücks mit der ursprünglichen Bewertung; oder
    3. den Betrag, den der Eigentümer in einer Transaktion zu marktüblichen Bedingungen tatsächlich für das Sammlerstück gezahlt hat.
  3. Alternativ kann der Garantiegeber das eingereichte Sammlerstück einbehalten und dem Eigentümer stattdessen ein gleichwertiges Sammlerstück zur Verfügung stellen, das echt ist und dieselbe Bewertung aufweist wie das eingereichte Sammlerstück ursprünglich.

Rechtsbehelfe bei handsignierten Labels. Stellt der Garantiegeber nach seinem alleinigen pflichtgemäßen Ermessen fest, dass das Autogramm auf einem Label mit der Bezeichnung „authentisch handsigniert“ nicht echt ist, wird der Garantiegeber einen der nachstehenden Rechtsbehelfe anbieten. (Hinweis: Der Garantiegeber garantiert nicht den Zustand eines Autogramms auf einem Label mit der Bezeichnung „authentisch handsigniert“, und es ist möglich, dass solche Autogramme im Laufe der Zeit verblassen oder sich ihre Qualität anderweitig verschlechtert.) Die Wahl des Rechtsbehelfs liegt im alleinigen Ermessen des Garantiegebers und die Rechtsbehelfe unterliegen den nachstehend aufgeführten weiteren Beschränkungen.

  1. Der Garantiegeber kann das Sammlerstück vom Eigentümer kaufen. Der vom Garantiegeber gezahlte Preis ist der niedrigere der folgenden Beträge: (i) der deklarierte Wert des Sammlerstücks; (ii) der faire Marktwert eines korrekt bewerteten, echten Sammlerstücks, wenn das Autogramm auf dem Label mit der Bezeichnung „authentisch handsigniert“ echt wäre; oder (iii) der Betrag, den der Eigentümer in einer Transaktion zu marktüblichen Bedingungen tatsächlich für das Sammlerstück gezahlt hat.
  2. Der Garantiegeber kann das Sammlerstück mit einem neuen Label verkapseln, das dieselbe Bewertung aufweist wie das Sammlerstück ursprünglich und auf dem sich ein echtes Autogramm derselben Person auf dem Label mit der Bezeichnung „authentisch handsigniert“ befindet.
  3. Der Garantiegeber kann das Sammlerstück einbehalten und dem Eigentümer stattdessen ein gleichwertiges Sammlerstück zur Verfügung stellen, das echt ist, dieselbe Bewertung aufweist wie das Sammlerstück ursprünglich und ein echtes Autogramm derselben Person auf dem Label mit der Bezeichnung „authentisch handsigniert“ trägt.

Wenn der Garantiegeber nach seinem alleinigen pflichtgemäßen Ermessen feststellt, dass ein Sammlerstück für einen Rechtsbehelf in Frage kommt, kann der Eigentümer außerdem Quittungen für die Erstattung angemessener Versand- und Versicherungskosten einreichen, die ihm bei der Einreichung des Sammlerstücks für das Prüfservice entstanden sind.

Fairer Marktwert. Der Garantiegeber bestimmt, falls und soweit erforderlich, nach seinem alleinigen pflichtgemäß ausgeübten Ermessen den aktuellen „fairen Marktwert“ des Sammlerstücks, wenn es verkauft würde. Der Garantiegeber bestimmt den aktuellen fairen Marktwert eines Sammlerstücks auf der Grundlage dessen, was er nach seinem alleinigen pflichtgemäß ausgeübten Ermessen als verlässliche aktuelle Marktinformationen ansieht. Der Garantiegeber kann ihm vorliegende tatsächliche Preis- und Verkaufsinformationen verwenden, einschließlich der Preise in der tatsächlichen Transaktionshistorie des betreffenden Sammlerstücks. Aufgrund der volatilen Natur des Marktes und von Internetauktionen/-verkäufen sowie der unterschiedlichen Kaufgewohnheiten verschiedener Personen müssen solche Informationen jedoch nicht unbedingt den exakten aktuellen fairen Marktwert eines bestimmten Sammlerstücks darstellen, der wiederum vom Garantiegeber nach seinem alleinigen pflichtgemäß ausgeübten Ermessen bestimmt wird. Bei der Bestimmung des fairen Marktwerts ist der Garantiegeber nicht an die in einem CGC Price Guide enthaltenen Werte gebunden. Die Berechnung des fairen Marktwerts eines Sammlerstücks durch den Garantiegeber stützt sich auf ein generisches Beispiel des Sammlerstücks in der ursprünglichen Bewertung, ohne Varianten-, Referenz- oder Herkunftszuordnung. Eine Entschädigung im Rahmen dieser Garantie umfasst keine Nebenkosten wie Zölle, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Tarife und/oder Versandkosten.

ENTSCHÄDIGUNGSOBERGRENZEN. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Garantie ist die Entschädigung im Rahmen dieser Garantie wie folgt BEGRENZT:

Kategorie des Sammlerstücks Obergrenze
Sammelkarten 250.000 USD pro Sammlerstück
Konzertplakate, Drucke, Skizzen, Fotografien, Lobbykarten, Videospiele, Heimvideos 10.000 USD pro Sammlerstück

Eine Entschädigung im Rahmen dieser Garantie setzt voraus, dass der Eigentümer eine standardisierte vertrauliche Freigabeerklärung unterzeichnet, die eine Bestätigung enthält, dass (i) alle vom Eigentümer im Zusammenhang mit dem Anspruch im Rahmen des Prüfservice zur Verfügung gestellten Informationen und/oder Unterlagen richtig und zutreffend sind und (ii) der Anspruch im Rahmen des Prüfservice alle dem Eigentümer zu diesem Zeitpunkt bekannten Ansprüche umfasst. Hat der Eigentümer bei CGC oder einem seiner verbundenen Unternehmen einen offenen Kontosaldo für Dienstleistungen, wird eine nach dieser Garantie fällige Entschädigung zunächst auf diesen Kontosaldo angerechnet.

Wichtige Einschränkung: Diese Garantie deckt KEINE Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Wertsteigerungen oder Provisionen ab. Wenn der Eigentümer der ursprüngliche Einreicher des Sammlerstücks zur Zertifizierung war oder mit dem ursprünglichen Einreicher in Beziehung steht, darf die Entschädigung, falls überhaupt eine geschuldet ist, die für die Zertifizierung des Sammlerstücks tatsächlich gezahlten Bewertungsgebühren nicht übersteigen. Unter keinen Umständen wird eine Entschädigung gezahlt, wenn dem Eigentümer infolge des Zertifizierungsfehlers oder im Vertrauen auf diese Garantie kein tatsächlicher Schaden entstanden ist. CGC behält sich das Recht vor, die Beziehung zwischen dem Eigentümer und dem ursprünglichen Einreicher zu untersuchen.

BEDINGUNGEN UND AUSSCHLÜSSE

  1. Von der Garantie abgedeckte Sammlerstücke: Diese Garantie gilt nur für Sammlerstücke in CGC-Haltern oder Sportkarten in CSG-Haltern, die zum Zeitpunkt ihres Erwerbs durch den Eigentümer eine aktive Zertifizierungsnummer ohne veröffentlichte Warnhinweise (z. B. „Garantie nicht gültig. Kontaktieren Sie den Kundendienst.“) in der Funktion „Überprüfung der CGC-Zertifizierung“ auf der CGC-Webseite hatten.
  2. „Zertifiziert Authentische“ Sammlerstücke: Sammelkarten, die von CGC im Rahmen des Programms „Zertifiziert Authentisch“ authentifiziert wurden, werden in einer halbstarren Kartenhülle mit einem manipulationssicheren selbstklebenden CGC-Label mit der Bezeichnung „CERTIFIED AUTHENTIC“ aufbewahrt. Die Echtheit solcher Sammelkarten wird NUR unter den folgenden Voraussetzungen garantiert: (i) die Sammelkarte muss in der halbstarren Hülle verbleiben und das originale manipulationssichere selbstklebende CGC-Label muss unversehrt sein; (ii) nur der ursprüngliche Einreicher darf die Sammelkarte zum Prüfservice einreichen; UND (iii) die Einreichung zum Prüfservice MUSS innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der Sammelkarte von CGC erfolgen.
  3. Mitzertifizierte Sammlerstücke: Sammlerstücke, die von CGC und Collectibles Authentication Guaranty, LLC („CAG“) gemeinsam zertifiziert wurden, fallen nur unter die CAG-Garantie und nicht unter die CGC-Garantie. Ansprüche im Rahmen der CAG-Garantie sind in den Vereinigten Staaten gegenüber CAG geltend zu machen.
  4. Zeitliche Beschränkung: Diese Garantie gilt für einen begrenzten Zeitraum von zehn (10) Jahren ab dem Datum der Bewertung. Ein Anspruch im Rahmen dieser Garantie MUSS spätestens bis zum zehnten (10.) Jahrestag des Bewertungsdatums beim Garantiegeber eingereicht werden. Ein potenzieller Käufer eines CGC-zertifizierten Sammlerstücks wird nachdrücklich aufgefordert, das Ablaufdatum der Garantie des Sammlerstücks mit Hilfe der Funktion „Überprüfung der CGC-Zertifizierung“ auf der CGC-Webseite nachzuschlagen. Das Ablaufdatum der Garantie kann verlängert werden, indem das Sammlerstück im Rahmen des „ReGrade“-Service bei CGC eingereicht wird.
  5. Erforderliche Informationen: Zur Erfüllung dieser Garantie hat der Eigentümer Informationen und Unterlagen über den Erwerb des Sammlerstücks vorzulegen, einschließlich Kaufdatum, Kaufpreis, Verkäufer, Transaktionsbetrag und Zahlungsnachweis. Der Eigentümer erkennt an, dass (i) die Nichtvorlage der erforderlichen Informationen und Unterlagen oder (ii) die Vorlage falscher Informationen oder Unterlagen dazu führt, dass das Sammlerstück von dieser Garantie ausgeschlossen wird.
  6. Bemühungen zur Schadensminderung: Der Eigentümer ist verpflichtet, seinen Schaden zu mindern und einen Verkauf des Sammlerstücks zu stoppen oder zu versuchen, eine frühere Transaktion rückgängig zu machen. Der Eigentümer ist ferner verpflichtet, den Nachweis zu erbringen, dass gutgläubige Verhandlungen über die Rückgängigmachung einer früheren Transaktion gescheitert sind. Der Eigentümer erkennt an, dass die Nichteinhaltung dieses Absatzes dazu führt, dass das Sammlerstück von dieser Garantie ausgeschlossen wird.
  7. Zusammenarbeit mit dem Versicherer: Der Eigentümer hat auf Verlangen des Garantiegebers uneingeschränkt bei jeder Versicherungsermittlung oder Schadensregulierung mitzuwirken. Der Eigentümer erkennt an, dass eine Verweigerung dieser Mitwirkung dazu führt, dass das Sammlerstück von dieser Garantie ausgeschlossen wird.
  8. CGC/CSG-Halter: Diese Garantie gilt nicht für Sammlerstücke, die aus einem CGC- oder CSG-Halter entfernt wurden, oder wenn der CGC- oder CSG-Halter, der ein Sammlerstück enthält, beschädigt, entsiegelt, manipuliert oder verändert wurde. Ob dies der Fall ist, liegt im alleinigen pflichtgemäßen Ermessen des Garantiegebers. Diese Garantie gilt ferner nicht für gefälschte oder manipulierte CGC- oder CSG-Halter.
  9. Unsachgemäße Lagerung: Diese Garantie gilt nicht, wenn der Garantiegeber feststellt, dass ein im Rahmen des Prüfservice eingereichtes Sammlerstück eine niedrigere Bewertung als die ursprünglich zugewiesene aufweist und dies unmittelbar darauf zurückzuführen ist, dass der CGC- oder CSG-Halter Missbrauch, Veränderungen oder unsachgemäßen Lagerungsbedingungen wie unter anderem extremer Temperatur, Feuchtigkeit, schädigenden Umweltbedingungen, übermäßiger Lichteinwirkung, übermäßiger Bewegung, Stoßbelastung oder Vibration oder sonstigen extremen Bedingungen ausgesetzt war und diese Einwirkung den Zustand des bewerteten Sammlerstücks beeinträchtigt hat.
  10. Verschlechterung bestimmter Sammlerstücke nach der Verkapselung: Diese Garantie gilt nicht für Sammlerstücke, deren Erscheinungsbild sich im Laufe der Zeit ändert oder verschlechtert und diese Veränderung oder Verschlechterung für eine Abweichung zwischen der zugewiesenen Bewertung und der tatsächlichen Bewertung des Sammlerstücks verantwortlich ist. Nur beispielhaft:
    • Bei bestimmten Comicbüchern mit glänzendem Einband kann es selbst im verkapselten Zustand zu Farbflecken oder zu einem „color lift“ kommen.
    • Bei bestimmten Sammelkarten, einschließlich Metallkarten, kann es ebenfalls zu Farbflecken oder zum Absplittern, Abblättern oder Ablösen zusätzlicher Merkmale kommen.
    • In bestimmten Fällen kann CGC bestimmte Begleitgegenstände, wie unten beschrieben, zusammen mit Sammlerstücken im CGC-Halter verkapseln. Da das Material dieser Begleitgegenstände von CGC nicht geprüft wird, ist es nicht möglich zu wissen, ob sie dazu führen werden, dass sich das Sammlerstück im Laufe der Zeit verschlechtert. Daher wird die Bewertung von Sammelkarten, die zusammen mit Begleitgegenständen verkapselt wurden, NICHT garantiert.
    Ob eine Verschlechterung nach der Verkapselung eingetreten ist, stellt der Garantiegeber nach seinem alleinigen pflichtgemäßen Ermessen fest. Sofern dem Garantiegeber keine grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, ist der Garantiegeber NICHT für eine nach der Verkapselung eingetretene Verschlechterung von Sammlerstücken verantwortlich.
  11. Gegenstände, die keine Sammlerstücke sind; rotes CGC Memorabilia Label: CGC kann nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen bestimmte Gegenstände verkapseln, die nicht unter die vorstehende Definition von Sammlerstücken fallen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Memorabilia, die mit dem roten CGC Memorabilia Label verkapselt sind. CGC kann außerdem nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen bestimmte Begleitgegenstände zusammen mit Sammlerstücken im CGC-Halter verkapseln, wie etwa Zertifikate oder Verpackungen von Dritten. Die Echtheit und die Bewertung solcher Gegenstände werden jedoch NICHT garantiert.
  12. Zusätzliche Merkmale: Einige Sammlerstücke enthalten zusätzliche oder eingebettete Merkmale („Additive Features“), wie Patches, Teile von Uniformen oder Schlägern oder andere Memorabilia. Sammelkarten mit solchen „Additive Features“ werden häufig als „Patch Cards“ oder „Relic Cards“ bezeichnet; einige davon enthalten Herstellerangaben zur Echtheit. Ungeachtet solcher Herstellerangaben garantiert der Garantiegeber die Echtheit von „Additive Features“ NICHT.
  13. Einlösbarkeit: Der Garantiegeber garantiert NICHT die Einlösbarkeit, Übertragbarkeit oder den Nennwert der von ihm verkapselten Sammlerstücke, wie Codekarten, Gutscheine, Telefonkarten, Fahrkarten oder sonstiger Gegenstände, und lehnt ausdrücklich jede Garantie in Bezug auf physische oder digitale Wallets oder andere Wertspeicher ab, die mit solchen Gegenständen verbunden sein könnten oder verbunden gewesen sein könnten.
  14. Änderungen des Sammlerstückstatus oder der Klassifizierung im Laufe der Zeit: Diese Garantie erfasst keine Änderungen des allgemein akzeptierten Status eines Sammlerstücks in der Sammlergemeinschaft, einschließlich seiner Echtheit, Zuordnung, Variante, Herkunft oder sonstiger Merkmale, nach dem Zeitpunkt der ursprünglichen Zertifizierung des Sammlerstücks.
  15. Bezeichnungen für Videospiele und Heimvideos: Diese Garantie gilt nicht für Bezeichnungen, die Videospielen oder Heimvideos zugewiesen wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf „Sealed“, „New“, „Complete/Complete-in-Box“ und „Opened“. CGC vergibt diese Bezeichnungen nach seinem alleinigen pflichtgemäß ausgeübten Ermessen auf der Grundlage der Informationen und Kenntnisse, die ihm zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Da jedoch zeitgenössische Informationen über Verpackungen von Videospielen und Heimvideos häufig nicht verfügbar sind, sind diese Bezeichnungen selbst unter Experten Gegenstand fortdauernder Diskussionen; deshalb gilt diese Garantie nicht für Bezeichnungen, die Videospielen oder Heimvideos zugewiesen wurden.
  16. Inhalt und Funktion von Videospielen oder Heimvideos: Diese Garantie gilt nicht für interne Bestandteile von Verpackungen und Hüllen von Videospielen oder Heimvideos, die durch Verrutschen, Verschieben, Auslaufen oder Verbrennen von Batterien, „disc rot“ oder die Zersetzung magnetischer Bandmaterialien beschädigt werden können. Diese Garantie gilt nicht für die Funktion oder „Abspielbarkeit“ einer Videospielkassette oder -disc oder eines Heimvideobandes oder einer Heimvideodisc.
  17. Unterbewertungen von Sammelkarten: Wenn eine bewertete Sammelkarte Unterbewertungen enthält, gelten diese Unterbewertungen für die Zwecke der CGC-Garantie als Teil der zugewiesenen numerischen Bewertung der Sammelkarte.
  18. Informationen und Zuordnungen Dritter: Angaben auf einem Label, die von einem Dritten stammen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen des Herstellers, sowie alle Zuordnungen, einschließlich Varianten-, Referenz- und Herkunftszuordnungen, werden NICHT garantiert. Bestimmte Comics, Zeitschriften, Sammelkarten, Videospiele und Heimvideos werden häufig nach Varianten gesammelt, die sich durch Covertyp, Papiersorte, Tintenfarbe, also rot, blau, ultraviolett usw., Schreibvariante oder andere Druckunterschiede unterscheiden. CGC wird diejenigen Varianten zuordnen, die CGC nach seinem alleinigen pflichtgemäß ausgeübten Ermessen zum Zeitpunkt der Bewertung des Sammlerstücks als wesentliche Varianten ansieht, die von der relevanten Sammlergemeinschaft weithin gesammelt und als legitime Varianten anerkannt werden. Neue Informationen können dazu führen, dass CGC eine zuvor vorgenommene Zuordnung nicht länger anerkennt; auch dies fällt nicht unter diese Garantie. Es wird nicht garantiert, dass eine bestimmte Variante oder Bezeichnung immer anerkannt wird; die Zuordnungsrichtlinien können ohne Ankündigung geändert werden. Darüber hinaus stützt sich die Berechnung des fairen Marktwerts eines Sammlerstücks durch den Garantiegeber auf ein generisches Beispiel des Sammlerstücks in der ursprünglichen Bewertung ohne Varianten-, Referenz- oder Herkunftszuordnung.
  19. Keine Echtheitsgarantie für Prototypen, Playtest- oder ähnliche Sammlerstücke: CGC kann nach seinem alleinigen pflichtgemäßen Ermessen bestimmte Sammlerstücke bewerten und verkapseln, die als Prototypen, Playtest oder mit ähnlichen Bezeichnungen beschrieben werden. CGC wird angemessene Anstrengungen unternehmen, diese Sammlerstücke zutreffend zu beschreiben; da die Herkunft solcher Sammlerstücke jedoch häufig unklar und undokumentiert ist, wird die Echtheit solcher Gegenstände NICHT GARANTIERT.
  20. Herkunftsangaben: Herkunftsangaben werden nicht garantiert; ist einem Sammlerstück fälschlich eine Herkunft zugeordnet worden, ist der Eigentümer verpflichtet, dieses Sammlerstück zur Berichtigung zurückzugeben. Darüber hinaus stützt sich die Berechnung des fairen Marktwerts eines Sammlerstücks durch den Garantiegeber auf ein generisches Beispiel des Sammlerstücks in der ursprünglichen Bewertung ohne Herkunftsangabe.
  21. Schreib- oder mechanische Fehler: Ein Schreib- oder mechanischer Fehler liegt vor, wenn ein Sammlerstück mit einem Label verkapselt wurde, das eine Bewertung und/oder Beschreibung trägt, die eindeutig nicht dem Sammlerstück entspricht. Käufer und Verkäufer eines Sammlerstücks sind verpflichtet, das Sammlerstück auf Schreib- oder mechanische Fehler zu untersuchen und es zur Berichtigung zurückzugeben, wenn dies angezeigt ist. Diese Garantie gilt nicht, wenn der Garantiegeber nach seinem alleinigen pflichtgemäßen Ermessen feststellt, dass ein Schreib- oder mechanischer Fehler dazu geführt hat, dass das Sammlerstück eine unrichtige Bewertung oder Beschreibung erhalten hat. Auf Wunsch werden Schreib- oder mechanische Fehler kostenlos behoben, indem die Verkapselung mit einem geeigneten Label aktualisiert wird.
    CGC- und CSG-Zertifizierungslabels mit falschen Angaben zu Daten, Ausgabenummern und Sammelkartentypen, die jeweils für jemanden offensichtlich sein sollten, der das Sammlerstück und das Label prüft, oder mit offensichtlich unrichtigen Bewertungen gelten als Schreib- oder mechanische Fehler. Beispiele für solche Fehler sind unter anderem:
    1. Die Beschreibung auf dem Label eines Comicbuchs verweist auf Ausgabe 52, obwohl das Comicbuch tatsächlich die Ausgabenummer 82 hat.
    2. Die Beschreibung auf dem Label einer Zeitschrift verweist auf ein Ausgabedatum aus dem Jahr 2005, obwohl auf dem Zeitschriftencover tatsächlich 2010 angegeben ist.
    3. Eine Sammelkarte ist mit 10 bewertet, obwohl sie mit 1 hätte bewertet werden müssen, ein in Bezug auf die Bewertung für einen Sammler offensichtlicher Schreibfehler.
    4. Eine Sammelkarte ist als Teil eines Refraktor-Sets aufgeführt, obwohl es sich nicht um eine Refraktor-Karte handelt.
    5. Die Beschreibung auf dem Label eines Videospiels verweist auf „complete-in-box“, obwohl sich im CGC-Halter eindeutig nur die Spielkassette befindet.
    6. Die Beschreibung auf dem Label eines Heimvideos verweist auf „VHS“, obwohl es sich bei der Hülle des Heimvideos eindeutig um eine DVD handelt.
    Eigentümer und potenzielle Käufer von CGC-zertifizierten Sammlerstücken sollten die CGC- oder CSG-Zertifizierungsnummer des Sammlerstücks in der Funktion „Überprüfung der CGC-Zertifizierung“ auf der CGC-Website eingeben, um die Bewertung und Beschreibung des Sammlerstücks zu überprüfen und bei manchen Sammlerstücken Bilder des Sammlerstücks anzusehen. Wenn CGC Kenntnis davon erlangt, dass ein Sammlerstück mit einem Label verkapselt wurde, das einen Schreib- oder mechanischen Fehler enthält, wird CGC den Fehler in seinen Unterlagen berichtigen und die korrekte Bewertung und/oder Beschreibung für dieses Sammlerstück in der Funktion „Überprüfung der CGC-Zertifizierung“ anzeigen.
  22. CGC Registry: Diese Garantie gilt nicht für den Status eines Sammlerstücks im CGC Registry, einschließlich der Teilnahmeberechtigung oder der zugewiesenen Punkte. Änderungen am CGC Registry können ohne Ankündigung vorgenommen werden, und es wird weder garantiert, dass ein Sammlerstück immer zur Aufnahme in das CGC Registry berechtigt ist, noch, dass ihm eine bestimmte Punktzahl zugewiesen wird.
  23. Kenntnis eines Fehlers: Wird der Eigentümer von CGC darüber informiert, dass ein Sammlerstück nicht echt ist oder überbewertet wurde, dass das Label einen Schreibfehler enthält oder dass ein Autogramm auf einem Label mit der Bezeichnung „authentisch handsigniert“ als nicht echt befunden wurde, ist der Eigentümer verpflichtet, das Sammlerstück unverzüglich zurückzugeben. Gibt der Eigentümer das Sammlerstück nach einer solchen Mitteilung nicht unverzüglich zurück, gilt (a) diese Garantie nicht länger für dieses Sammlerstück, (b) kann der Eigentümer, wenn er das Sammlerstück verkauft, tauscht oder das Eigentum daran anderweitig überträgt, anstatt es zurückzugeben, dem Käufer gegenüber wegen Betrugs haftbar sein oder anderweitigen Rechtsbehelfen unterliegen, und (c) behält sich der Garantiegeber alle Rechte vor, gegen den Eigentümer alle verfügbaren Rechtsbehelfe geltend zu machen. Eigentümer und potenzielle Käufer von CGC- oder CSG-zertifizierten Sammlerstücken sollten die CGC- oder CSG-Zertifizierungsnummer eines Sammlerstücks in der Funktion „Überprüfung der CGC-Zertifizierung“ auf der CGC-Webseite eingeben, um Hinweise auf mögliche Fehler oder Ausschlüsse zu erhalten.

MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICH IN DIESER GARANTIE FESTGELEGTEN GARANTIEN UND VORAUSGESETZT, DASS ZWINGENDE GESETZLICHE GARANTIEN FÜR ALLE LOKALEN ANSPRUCHSBEGEHREN AN EIN VERBUNDENES UNTERNEHMEN VON PMG GELTENDEM LOKALEM RECHT UNTERLIEGEN, LEHNEN PMG UND SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER KONKLUDENTEN GARANTIEN IN BEZUG AUF CGC, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND/ODER DIENSTLEISTUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIEN DER MARKTÜBLICHKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. IN BEZUG AUF DIE VORLIEGENDE GARANTIE HAFTEN CGC ODER SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ODER DEREN JEWEILIGE MITARBEITER, FÜHRUNGSKRÄFTE, GESCHÄFTSFÜHRER ODER VERTRETER DEM KUNDEN ODER ANDEREN PARTEIEN GEGENÜBER IN KEINEM FALL FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, FOLGE- ODER SONSTIGE SCHÄDEN, SELBST WENN SIE ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN IN KENNTNIS GESETZT WURDEN. VORBEHALTLICH ANDERS LAUTENDER AUSDRÜCKLICHER BESTIMMUNGEN IN DIESER GARANTIE IST DIE GESAMTHAFTUNG VON CGC, SEINER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND DEREN JEWEILIGEN MITARBEITERN, FÜHRUNGSKRÄFTEN, GESCHÄFTSFÜHRERN ODER VERTRETERN GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER DRITTEN, FÜR DEN DER KUNDE MÖGLICHERWEISE HANDELT, AUS JEGLICHEM GRUND, ALLEN HANDLUNGEN, UNTERLASSUNGEN ODER ANDEREN UMSTÄNDEN AUF DENJENIGEN BETRAG BESCHRÄNKT, DER VOM INHABER FÜR DIE BESTELLTEN DIENSTLEISTUNGEN GEZAHLT WURDE ODER ZU ZAHLEN IST.

ANSPRUCHSBERECHTIGTE IM RAHMEN DIESER GARANTIE VERZICHTEN HIERMIT AUF EIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN.

Teilnichtigkeit

Sollten Teile dieser Garantie von einem zuständigen Gericht für unwirksam oder nicht durchsetzbar erklärt werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Garantiebestimmungen nicht. In diesem Fall werden die unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen im gesetzlich erlaubten Umfang durch solche wirksamen und durchsetzbaren Bestimmungen ersetzt, die dem ursprünglichen Willen von CGC und seinen verbundenen Unternehmen am nächsten kommen.

Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten und anwendbares Recht

Im Falle von Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Garantie ergeben, stimmt der Eigentümer dem folgenden ausschließlichen Gerichtsstand zu:

Wohnsitz des Eigentümers AUSSCHLIESSLICHER Gerichtsstand
Festland China (ohne Hongkong, Macao und Taiwan, China) Zuständiges Gericht der Volksrepublik China am Sitz von CCG Shanghai
Hongkong, China Zuständiges Gericht in Hongkong am Sitz von CCG Hong Kong
Deutschland Zuständiges deutsches Gericht am Sitz der CCG GmbH ODER Staatsgericht in Sarasota, Florida, USA ODER US-Bezirksgericht für den mittleren Bezirk Floridas
Vereinigte Arabische Emirate Zuständiges Gericht des Dubai International Financial Centre (DIFC)
Großbritannien Zuständiges britisches Gericht am Sitz von CCG UK.
IN ALLEN ANDEREN LÄNDERN Staatsgericht in Sarasota, Florida oder das US-Bezirksgericht für den mittleren Bezirk Floridas

Ansprüche, die im Rahmen dieser Garantie von in der Volksrepublik China ansässigen Personen geltend gemacht werden, unterliegen dem Recht der Volksrepublik China und werden in Übereinstimmung mit dem Recht der Volksrepublik China ausgelegt, das für Rechtsgeschäfte gilt, die vollständig innerhalb der Volksrepublik China zwischen in der Volksrepublik China ansässigen Personen stattfinden.

Alle anderen Ansprüche aus dieser Garantie unterliegen dem materiellen Recht des US-Bundesstaats Florida unter Ausschluss etwaiger Kollisionsnormen.

Sprachversionen

Im Falle von Abweichungen zwischen der englischen und der in eine andere Sprache übersetzten Fassung dieser Garantie gilt ausschließlich die englische Fassung.

*Ansprüche von Personen mit Wohnsitz in Deutschland gegenüber der Certified Collectibles Group - International GmbH („CCG GmbH“) richten sich zunächst nach dem deutschen gesetzlichen Gewährleistungsrecht („deutsche Garantie“) innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungsfrist. Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ist die CCG GmbH der Garantiegeber im Rahmen dieser Garantie für Personen mit Wohnsitz in Deutschland; allerdings unter der Voraussetzung, dass die Forderungen eines Besitzers gegenüber der CCG GmbH im Rahmen dieser Garantie um den Wert aller zuvor im Rahmen der deutschen Garantie gewährten Rechte verringert wird.

Stand: 2. Juni 2026