CGC Cards – Help Center

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur CGC-Mitgliedschaft, Einreichung bei CGC Cards, Kartenbewertung und mehr finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Zur Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice von CGC Cards klicken Sie bitte hier.

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Über CGC Cards

Andere Bewertungsthemen

Bietet CGC Cards Herkunftsbezeichnungen an?

Ja, es ist möglich, Zertifizierungslabel von CGC Cards durch eine Herkunftsbezeichnung des früheren oder aktuellen Eigentümers einer Karte zu ergänzen. Damit Karten einem Vorbesitzer zugeordnet werden können, muss CGC Cards den besagten Sammler oder die Sammlung als bedeutend ansehen. Zudem müssen ausreichende Unterlagen vorgelegt werden, um die gewünschte Herkunftsbezeichnung bestätigen zu können. Es ist auch möglich, die Herkunftsbezeichnung einer Karte auf sich selbst ausstellen zu lassen, in der Regel geschieht dies ohne Vorlage von entsprechenden Unterlagen. CGC behält sich wie auch immer das Recht vor, beliebige Herkunftsbezeichnungen zu verweigern. Die Gebühr für eine Herkunftsbezeichnung beträgt 5 Euro pro Karte.

Was ist, wenn ich eine Sammelkarte habe, die noch nicht veröffentlicht wurde?

Gelegentlich werden Karten versehentlich früher als vorgesehen veröffentlicht. So berichteten viele Personen beispielsweise, sie hätten im Jahr 2021 französische Pokémon McDonald’s-Promokarten in einer Vivid Voltage Build & Battle Box gefunden, die im November 2020 herausgegeben wurde. Wenn Karten mindestens 30 Tage vor dem ursprünglichen Veröffentlichungsdatum bei CGC eingehen, kann das Label mit der Bezeichnung „Inadvertent Early Release“ (versehentliche Frühausgabe) ergänzt werden.

Was ist der CrossOver-Service von CGC Cards?

Mit dem CrossOver-Service von CGC Cards wird geprüft, ob eine Karte, die sich in einem PSA-, Beckett- oder SGC- Halter befindet, für die Zertifizierung durch CGC Cards infrage kommt. Die Karte wird nur dann aus ihrem Halter entfernt und von CGC Cards verkapselt, wenn sie nach Ermessen von CGC Cards eine CGC-Bewertung erhält, die gleich oder höher ist als jene des anderen Bewertungsdienstes. Die volle Bewertungsgebühr ist auch dann fällig, wenn die Bewertung einer Karte gleich oder niedriger ist.

Wurde die Karte von einem anderen Bewertungsdienst mit einer Unterbewertung versehen, wird sie nur dann aus ihrem Halter entfernt und von CGC Cards verkapselt, wenn alle Unterbewertungen von CGC Cards gleich oder höher sind.

Geben Sie KREUZEN BEI JEDER ERHALTUNGSSTUFE an, wenn Sie möchten, dass Ihre Karte mit PSA-, Beckett- oder SGC-Halter unabhängig von der Bewertung, die CGC Cards zuweisen würde, zertifiziert wird.

Wird die Unterschrift einer signierten Karte anerkannt, die ich für den CrossOver-Service einreiche?

Wenn eine für den CrossOver-Service eingereichte Karte eine Unterschrift aufweist, die nicht von CGC Cards beglaubigt wurde, wird die Karte mit dem grünen Qualified-Label verkapselt, das in der Regel mit dem Vermerk „Unwitnessed Signature“ (Unbeglaubigte Unterschrift) gekennzeichnet ist. Die Echtheit der Unterschrift wird von uns nicht geprüft.

Was ist der ReHolder-Service von CGC Cards?

Mit dem ReHolder-Service wird eine Karte, die sich in einem Halter von CGC Cards befindet, in einen neuen Halter von CGC Cards-Halter verkapselt. Die der Karte zugewiesene Bewertung wird nicht geändert. Für die Qualifizierung dieses Service muss die Karte noch in ihrem Originalhalter von CGC Cards verkapselt sein.

Immer noch keine Antwort gefunden? Kontaktieren Sie den CGC Kundenservice unter +49 (0) 89 550 66 780 oder [email protected].